Haftung von Geschäftsführern: gefestigte Verjährungsrechtsprechung
Das Urteil Nr. 1450/2025 des Tribunal Supremo (Erste Zivilkammer) konkretisiert die Anwendung von Artikel 367 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC):
- Unterscheidung zwischen Schadensersatzhaftung und Haftung für Gesellschaftsschulden.
- Die Verjährung des Anspruchs wegen Gesellschaftsschulden entspricht der Verjährungsfrist der gesicherten Hauptforderung.
- Der Geschäftsführer wird einem gesamtschuldnerischen Bürgen gleichgestellt, was die Rechtssicherheit stärkt.
Unser Prozessanwalt Pedro Millet Ruiz-Cerdà analysiert die zentralen Aspekte dieser Entscheidung.
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