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Verjährung der gesamtschuldnerischen Haftung für Gesellschaftsschulden: Urteil des Tribunal Supremo (Erste Zivilkammer) Nr. 1450/2025

23 Februar, 2026

Haftung von Geschäftsführern: gefestigte Verjährungsrechtsprechung

Das Urteil Nr. 1450/2025 des Tribunal Supremo (Erste Zivilkammer) konkretisiert die Anwendung von Artikel 367 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC):

  • Unterscheidung zwischen Schadensersatzhaftung und Haftung für Gesellschaftsschulden.
  • Die Verjährung des Anspruchs wegen Gesellschaftsschulden entspricht der Verjährungsfrist der gesicherten Hauptforderung.
  • Der Geschäftsführer wird einem gesamtschuldnerischen Bürgen gleichgestellt, was die Rechtssicherheit stärkt.

Unser Prozessanwalt Pedro Millet Ruiz-Cerdà analysiert die zentralen Aspekte dieser Entscheidung.

🔎 Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

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